UVP-Verhandlung 3. Piste: Grenzwerte können nicht eingehalten werden
Heute hat die Verhandlung im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für die 3. Piste am Flughafen Wien begonnen. Wie in den meisten UVP-Verfahren müssen sich auch hier BürgerInneninitiativen durch 2300 Gutachten-Seiten lesen und Gutachter finden und finanzieren.
Ich wünsche der BürgerInneninitiative und allen engagierten AnrainerInnen viel Kraft und Erfolg für die Verhandlung! Wir Grüne werden Sie weiterhin unterstützen.
Immer wieder wählen die Behörden die Sommerferien für Stellungnahmefristen aus, um die Beteiligung der betroffenen BürgerInnen zu erschweren. Das ist BürgerInneninitiativen-feindlich. Ein UVP-Verfahren zu einem Großprojekt dieser Sorte ist an und für sich schon hochkomplex und ohne professionelle Hilfe, die viel Geld kostet, nicht zu bewältigen. Daneben ist viel ehrenamtliches Engagement nötig, das aufgrund des Vorgehens der Behörden auch noch mit den Erholungsbedürfnis der Menschen kollidiert.
Wir Grüne werden jedenfalls weiterhin die BIs unterstützen, denn ein faires Verfahren sieht anders aus!
Das viele Papier, das hier auf den Tisch liegt, darf den Blick auf die wesentliche Frage zur 3. Piste nicht
vernebeln:
Kann der Flughafen Wien die Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit vor Lärm, wie sie die Weltgesundheitsorganisation fordert, einhalten oder nicht?
Die Antwort lautet:
Nein!
Die Gutachter des amtlichen Umweltverträglichkeitsgutachtens muten den BürgerInnen überhöhte, nämlich gesundheitsschädliche Lärmpegel zu. Zudem wird nur auf den Schutz im Haus und nicht im Freien abgestellt. Es kann doch aber wohl nicht sein, dass sich die AnrainerInnen in ihren Häusern einsperren müssen, um sich keiner Gesundheitsgefährdung auszusetzen! Die MieterInnen und EigentümerInnen müssen das Recht haben auch im Garten oder auf der Terasse nicht durch unzumutbaren Lärm beeinträchtigt zu werden.
Besonders brisant ist, dass der Oberste Gerichtshof im Juli 2011 dem Europäischen Gerichtshof die Frage unterbreitet hat, ob die Umweltverträglichkeits-Richtlinie ein Recht auf Schadenersatz bei Wertminderung der Liegenschaft (durch Lärm) einräumt. Man darf das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof also mit Spannung beobachten.
Christiane
Christiane Brunner ist Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat und Umweltsprecherin der Grünen.
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